Informationen zu den Abwassergebühren ab dem Jahr 2022
Abwassergebühren müssen angepasst werden
Der Umgang mit Wasser – egal ob Niederschlagswasser oder Trinkwasser – ist ein zentrales Thema. Wasser ist als wichtigste Ressource überlebenswichtig und dann nach Nutzung als Abwasser auch ein Thema von Nachhaltigkeit und Umweltschutz. Daher sind die Investitionen, die wir alle gemeinsam tragen, auch für künftige Generationen wichtig und unerlässlich.
Kommunen müssen laut Artikel 8 des Kommunalabgabengesetzes im Bereich der Abwassergebühren nach dem Kostendeckungsprinzip arbeiten. Das Gebührenaufkommen muss demnach die Kosten decken, jedoch nicht übersteigen. Aus diesem Grund findet alle drei Jahre eine Neukalkulation unserer Abwassergebühren statt.
Die diesjährige Kalkulation ergab für den Zeitraum 2022 bis 2024 eine Erhöhung auf 2,97 Euro/m³ Abwasser. Bedingt durch hohe Investitionen in unsere Abwasserinfrastruktur sowie ständig steigende, laufende Betriebskosten sind diese Erhöhungen leider unumgänglich. Die Beschlussfassung durch den Abwasserzweckverbandsrat Buttenheim-Altendorf war somit einstimmig, so dass die Gebühr ab dem 01.01.2022 für einen Kubikmeter Abwasser (1.000 Liter) auf 2,97 Euro angepasst wird. In den vergangenen Jahren und Jahrzenten mussten die Gebühren nur geringfügig angepasst werden. So betrug die Abwassergebühr von 2011 bis 2017 1,60 Euro/m³ und ab 2018 bis 2021 1,80 Euro/m³.
Bei einem Gebührenvergleich wurden die Kosten für 200 m³ Abwasser bei einer gleichzeitig auf dem Grundstück versiegelten Fläche von 200 m² in 22 umliegenden Kommunen bzw. Abwasserzweckverbänden gegenübergestellt. Dabei entstanden für die Verbraucher Kosten zwischen 296 Euro und 726 Euro. Der Abwasserzweckverband Buttenheim-Altendorf liegt dabei nach der Gebührenanpassung in diesem Vergleich mit 594 Euro im Tabellenmittelfeld.
Die Gründe für die jetzige Gebührenanpassung möchten wir näher erläutern:
Investitionskosten:
Eine sehr große Maßnahme ist der Ausbau der ICE-Strecke in Altendorf. Durch diesen Ausbau und der Untertunnelung der Gleise musste unser Hauptabwasserkanal verlegt werden. In den ursprünglichen Kostenschätzungen aus dem Jahr 2015 wurde von „nur“ 800.000 Euro ausgegangen, die den Abwasserzweckverband Buttenheim-Altendorf für diese Maßnahme belasten. Durch Kostensteigerungen und Vorgaben der Deutschen Bahn ist nun mit über 2 Mio. Euro zu rechnen. Diese Kosten werden über 50 Jahre abgeschrieben und erhöhen somit jährlich die kalkulatorischen Kosten um ca. 63.000 Euro in der Kalkulation der Abwassergebühren.
Unterhaltsmaßnamen:
In den letzten Jahren wurden alle Kanäle mittels einer Kamera befahren, der Zustand beurteilt und ein Kanalkataster mit Schadensbild und anschließenden Handlungsbedarfen erstellt. Viele Kanäle sind schon weit älter als 40-50 Jahre und haben damit ihre natürliche Lebensdauer bereits erreicht. Daher müssen vermehrt Unterhalts- und Reparaturmaßnahmen durchgeführt werden, die mit 250.000 Euro pro Jahr in die Kalkulation einfließen.
Personalkosten:
Die Anforderungen in modernen Kläranlagen und Entsorgungssystem sind in den letzten Jahren stark gestiegen. Grundsätzlich sollten Kläranlagen unauffällig und geruchsarm arbeiten und die Abwässer ordnungsgemäß reinigen. Dies bedarf jedoch einer guten Technik und entsprechendem Fachpersonal. Bereits bei einer Störung einer dieser Komponenten, kann es zu erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt kommen. Daher erfolgte, mit Blick für die Zukunft, eine Neueinstellung eines dritten Mitarbeiters auf der Kläranlage. Auch durch tarifliche Erhöhungen stiegen die Personalkosten. Diese schlagen mit rund 60.000 Euro pro Jahr in der Kalkulation zu buche.
Weitere Betriebskosten:
Die allgemeinen Betriebskosten, vor allem die Energiekosten auf der Kläranlage und dem Entsorgungssystem wie Pumpen, Rückhaltebecken etc. sind jährlich für 20.000 bis 40.000 Euro zusätzlich verantwortlich. Auch diese Kosten fließen in die Gebührenkalkulation mit ein.
Zusammenfassung:
Unsere Abwasserleitungen mit Pumpwerken und die nachgelagerte Kläranlage klären täglich „unsichtbar“ unsere Abwässer. Wenn die Abwasserentsorgung einmal nicht funktioniert z.B. bei einer Rohrverstopfung, wird erst sichtbar, wie wichtig diese ist.
Über viele Jahre hinweg konnten die Abwassergebühren stabil gehalten werden. Durch allgemeine Kostensteigerungen und vor allem aufgrund der hohen Investitionen und der Unterhaltsmaßnahmen mussten nun jedoch die Abwassergebühren auf 2,97 Euro/m³ angepasst werden.
Änderung der Vorauszahlungstermine für die Abwassergebühren:
Bisher wurden die Vorauszahlungen für die Abwassergebühren jeweils zum 01.04., 01.07., 01.10. und im März des Folgejahres, in Verbindung mit der Jahresabrechnung erhoben. Somit waren im März und April zwei Vorauszahlungen und die Jahresabrechnung zu leisten. Um dies zukünftig zu entzerren und somit verträglicher zu gestalten, werden die Vorauszahlungen ab dem Jahr 2022 zu folgenden Termin erhoben: Am 01.05., 01.06., 01.07., 01.09., 01.10. und 01.11. wird grundsätzlich jeweils 1/6 aus der Jahresabrechnung (die weiterhin im März erfolgt) als Vorauszahlung festgesetzt.
Ihr Abwasserzweckverband Buttenheim-Altendorf